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Wartung und Pflege

Regelmäßige Wartung

Um ein sicheres Spiel dauerhaft gewährleisten zu können, sind neben den Regeln bei Produktion und Installation auch regelmäßige Wartungen notwendig.

Inspektionen sind von geschultem Personal durchzuführen und Wartungsintervalle richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der DIN EN 1176-7: Hauptinspektion (1x jährlich), operative Inspektion (1-3 Monate), visuelle Inspektion (1x wöchentlich).

Optische Pflege

Das verwendete enorm resistente Robinienholz bedarf keines gesonderten Schutzanstriches. Nach ca. einem Jahr erhält die Oberfläche eine natürliche silbergraue Patina. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Anstrich zur optischen Gestaltung aufgebracht werden, sind offenporige dünnschichtige Lasuren zu verwenden, welche den Kriterien „speichel- und schweißecht“ gerecht werden.

Um die optische Wertigkeit der Spielgeräte zu erhalten, sollten diese alle 2-3 Jahre mit einem neuen, möglichst gleichartigen Anstrich versehen werden. Die Geräte müssen dazu gründlich gereinigt werden und trocken sein.

Bei der Verarbeitung sollten die Herstellerhinweise beachtet werden. 

Anbauteile und Lasuren nachbestellbar

Alle Anbauteile und Lasuren können über uns nachbestellt werden.

Sichere Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176

Die Firma Ziegler Spielplätze ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet, Spielgeräte betriebssicher zu installieren. Nicht nur aus der Verpflichtung heraus, sondern auch nach eigenem Anspruch an unsere Produkte werden unsere Spielplatzgeräte somit nach DIN EN 1176 (Europäische Norm für Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzflächen) unter Beachtung aller prüfrelevanten Sicherheitsaspekte gefertigt. Dazu zählen beispielsweise das Ausschließen von Klemm- und Fangstellen oder das Einhalten von Fallhöhen.

Sachgerechte Bespielung unserer Geräte

Sicherheitsrisiken, die auf eine unsachgemäße Benutzung von Geräten zurückzuführen sind, unterliegen der Verantwortung von Betreuern bzw. Eltern. Wir weisen darauf hin, dass Spielplatzgeräte nur auf die für sie vorgesehene Art (z.B. Schaukel zum Schaukeln im Sitzen, Rutsche zum Hinabrutschen…) bespielt werden dürfen sowie nur von der für sie vorgesehenen Altersgruppe.

Zu einer unsachgemäßen Benutzung zählen beispielsweise das Hochklettern von Rutschflächen oder ein mutwilliges übermäßiges Anstoßen schwingender Bauteile (z.B. Trittelemente der Wackelstege), das andere Kinder mit unerwarteten Situationen konfrontieren und zu Verletzungen führen könnte.

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